Meine
Tätigkeitsfelder

Als Fachanwalt für Steuerrecht beschäftige ich mich mit sämtlichen steuer- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und Problemen. Dies umfasst auch Probleme im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungs- und Leistungsbeziehungen, bei denen neben Doppelbesteuerungsfragen insbesondere Umsatzsteuerfragestellungen auftreten können, die fallspezifisch zu bewerten sind.

Einspruchs- und Klageverfahren, Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) gegen die Finanzbehörden stellen einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar.

Einen besonderen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit bildet das Steuerstrafrecht mit all seinen Fassetten.

Steuerrecht /
Steuerstrafrecht

Auf folgenden Gebieten stehe ich Privatpersonen und Unternehmen sowohl außergerichtlich wie gerichtlich mit Rat und Tat zur Seite:

  • steuerliche Gestaltungsberatung
  • Vertragsgestaltungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Korrespondenz mit Steuerbehörden
  • steuerliche Konfliktlösung
  • Einspruchsverfahren
  • Klageverfahren
  • Finanzgerichtsverfahren
  • Aussetzung der Vollziehung (AdV)
  • Steuerordungswidrigkeitenverfahren
  • Steuerstrafverfahren
  • Selbstanzeige
  • Arrestverfahren
  • Zollverfahren
  • Verbandsgeldbuße/Unternehmensstrafrecht
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Begleitung bei Steuerfahndungsprüfungen
  • Steuersünder-CDs
  • Aussensteuer
  • Doppelbesteuerung
  • Steuerberaterhaftung
  • Steuerberatervergütung
  • Finanzbuchhaltung in Ausnahmefällen (DATEV)
  • Lohnbuchhaltung in Ausnahmefällen (DATEV)
  • Jahresabschlüsse und Steuererklärungen in Ausnahmefällen (DATEV)

Weitere
Rechtsgebiete

Allgemeines Zivilrecht

  • Vertragsfragen
  • Begründung und Beendigung
  • Erstellung von Vertragsentwürfen
  • Forderungsinkasso

Arbeitsrecht

  • Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Zahlungsansprüche
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Zertifizierter
Berater

Logo Qualität durch Fortbildung

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Bereich der Beratung, Vertretung und Verteidigung im Steuerordnungswidrigkeiten- und Steuerstrafrecht, was auch das "Unternehmensstrafrecht" / die Verbandsgeldbuße einbezieht. In diesen Fällen ist neben materiellrechtlichem Sachverstand in besonderem Maße Augenmaß gefragt. Das gilt auch für Nacherklärungssachverhalte (Selbstanzeigen), bei denen die Vielschichtigkeit der Fallgestaltungen praktische Erfahrung einerseits, Kenntnis um die sich ständig verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen (Legislative/Exekutive) andererseits bedürfen. Aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Bereich des Steuerstrafrechts bin ich befugt, den Titel "Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)" zu führen.

Vertretung mit Weitblick

Logo Mitglied im AnwaltVerein

In einer Reihe von Fällen kommen neben Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren weitergehende Fragestellungen hinzu; beispielhaft seien Disziplinarverfahren bei Beamten genannt. Besondere Personen- und Berufsgruppen, wie Jäger, Piloten, Angehörige verkammerter Berufe (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Ärzte) werden mit entsprechenden Kammerverfahren als Folge des Steuerstrafverfahrens konfrontiert. Eine von Anfang an strategisch ausgerichtete Beratung/Vertretung und Verteidigung bereits im Vorfeld oder spätestens mit Beginn des Steuerstrafverfahrens kann von grundlegender Bedeutung für die weitere berufliche und private Zukunft sein. Eine weitsichtige, ganzheitliche Herangehensweise ist fast immer vorteilhafter, als schlichte, inkooperative Verweigerung.

Regelmäßige
Fortbildungen

Logo des deutschen AnwaltVerein - Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht

Finanzbuchhaltungs- und Jahresabschlussarbeiten sind nicht Schwerpunkt meiner Betätigung. Dennoch ergibt sich mitunter die Notwendigkeit, diese - ggf. sehr kurzfristig - erstellen zu müssen. Solche Leistungen erbringe ich in enger Kooperation mit entsprechend spezialisierten Steuerfachangestellten, selbständigen Finanz- und Bilanzbuchhaltern unter Verwendung der DATEV-Softwarelösungen. In Abhängigkeit des individuellen Sachverhalts empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit vorbeauftragten Steuerberatern und/oder Wirtschaftsprüfern. Gerade im Zusammenhang mit Nacherklärungssachverhalten kommt ein kooperativer Ansatz in Frage.Im Übrigen stehe ich Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anwaltlichen Kollegen für Beratungsleistungen unmittelbar zur Verfügung. Zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Konsequenzen durch gezielte Beratung im laufenden Mandat ("tax compliance") konsultieren Steuerberater und anwaltliche Kollegen mich.

In begründeten Einzelfällen beschäftige ich mich mit allgemeinen zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Ich lege größten Wert auf regelmäßige Fortbildung und bin aufgrund nachgewiesener Fortbildungen Inhaber des Fortbildungszertifikates der Bundesrechtsanwaltskammer.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.(WisteV)
  • DATEV e.G