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Immobilien

Immobilienrecht ist einer der Schwerpunkte jeder notariellen Tätigkeit. Hierzu zählen Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser, aber auch Gewerbeimmobilien in unterschiedlichen Größen.


Die Belastung von Grundbüchern mit Grundschulden, Dienstbarkeiten, Wohnrechten, Nießbrauch u. ä. zählt ebenso zum Immobilienrecht. Ich entwerfe für Sie im Einzelfall einen maßgeschneiderten Vertrag, beurkunde ihn und setze ihn auch für Sie um.

Wirtschaft/ Unternehmen

Im Bereich des Wirtschaftsrechts existiert eine Fülle von Berührungspunkten zur notariellen Tätigkeit. So sind im Handels- und Gesellschaftsrecht in Abhängigkeit der gewählten Gesellschaftsform unterschiedliche Formvorschriften im Zusammenhang mit der Gründung und Eintragung, aber auch bei der Übernahme oder dem Austausch von Gesellschaftsanteilen zu beachten. Wenn es etwa um die Übertragung von GmbH-Anteilen geht, helfe ich Ihnen gerne weiter und entwerfe und beurkunde die entsprechende Vereinbarung.


Die Umwandlung von Gesellschaften ist ein besonderer und besonders regelungsbedürftiger Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts.


Im Bereich der Unternehmensnachfolge kommen neben Erbschaft, ertrags- und erbschaftssteuerlichen Erwägungen insbesondere notarielle Überlassungsgestaltungen infrage. Hier ist die konkrete Erfassung Ihrer Situation und Ihrer Wünsche von maßgebender Bedeutung - über Ihre Generation hinaus. Das Entwerfen einer maßgeschneiderten Lösung ist Kern meiner Betätigung.

Erbschaft / Vorsorge

Im Bereich des Erbrechts kommt vor allem der Regelung Ihres Nachlasses zu Lebzeiten eine besondere Bedeutung zu. Neben unterschiedlichen testamentarischen Gestaltungen und Erbverträgen gehört auch die Beantragung von Erbscheinen in den notariellen Aufgabenbereich des Erbschaftsrechts.

Auch weitergehende Vorsorgeregelungen wie Vorsorgevollmachten und Patiententestamente zählen zum Umfang notarieller Tätigkeit im Bereich des Erb- und Vorsorgerechts.

Im Bereich des Familienrechts kommt dem Bereich vorsorgender Eheverträge oder notarieller Scheidungsfolgenvereinbarung eine besondere Bedeutung zu.

Darüber hinaus sind Kindes- und/oder Erwachsenenadoptionen Gegenstand notarieller Tätigkeit.

In all diesen Bereichen bin ich für Sie als notarieller Ansprechpartner objektiv unparteiisch und umfassend tätig. Sprechen Sie mich an.

Kontaktieren Sie mich noch heute und vereinbaren Sie einen Termin für ein individuelles Beratungsgespräch!