22. Februar 2017
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat festgestellt, dass die Höchstbetragsgrenze von € 1.250,- personenbezogen und nicht, wie bislang angenommen, objektbezogen Anwendung findet. Jeder, der ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, kann daher grundsätzlich bis zur Grenze von € 1.250,- Aufwendungen einkommensteuerlich geltend machen.
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