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Bleaching als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

veröffentlicht am 06. Mai 2015

BFH vom 19.03.2015 - V R 60/14

Mit Urteil vom 19.03.2015 hat der fünfte Senat des BFH (V.) entschieden, dass - entgegen der Auffassung des beteiligten Finanzamtes - Bleaching (Zahnaufhellung) dann umsatzsteuerfreie Heilbehandlung im Sinne von § 4 Nr. 14 UStG sein kann, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit einer vorher stattgefundenen steuerfreien Zahnheilbehandlung steht.

Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs mit weiteren Informationen zum Urteil

Im Streitfall hatte die Klägerin Zahnaufhellungen im Nachgang zu vorherigen zahnärztlichen Maßnahmen durchgeführt, die Zahnverdunkelungen nach sich zogen (z.B. Wurzelkanalbehandlung).

Da das Bleaching die negative Auswirkung der steuerfreien Heilbehandlung beseitigten, handele es sich auch insoweit um eine umsatzsteuerfreie Leistung.